Unseren Qualitätsstandard gewährleisten wir durch unsere fundierte rechtspsychologische Aus- und Weiterbildung (Qualifikationen siehe Sachverständige), welche wir durch kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungen, Tagungen und Kongressen stetig ergänzen. Zudem ist uns kollegialer Austausch im Rahmen von Intervision und Supervision, u. a. im Rahmen von regelmäßigen Fachteamsitzungen, wichtig.
Unser gutachterliches Vorgehen ist an fachwissenschaftlichen Empfehlungen ausgerichtet, u. a. den Leitlinien entscheidungsorientierter Diagnostik nach Westhoff und Kluck (2014) sowie den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen an Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019, Link zum Dokument). Sofern eine aussagepsychologische Fragestellung vorliegt, gehen wir gemäß des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs (BGH, 1999; Link zum Dokument) vor.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz nehmen sowohl bei der Durchführung der Begutachtung als auch bei der Verschriftlichung einen großen Stellenwert ein. Entsprechend wird den Verfahrensbeteiligten das diagnostische Vorgehen verständlich dargelegt. Gleichermaßen wird die Nachvollziehbarkeit gutachterlicher Schluss-folgerungen durch Querverweise sowie Hinweise auf wissenschaftliche Literatur ermöglicht.
Master Psychologie und Master Rechtspsychologie, Universität Bonn:
Im Rahmen universitärer Lehre arbeitet Frau Dr. Eickmeier als Dozentin im Masterstudiengang Psychologie und im Masterstudiengang Rechtspsychologie an der Universität Bonn. Dort lehrt sie Seminare zur familienrechtlichen Begutachtung und zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen.
Zudem betreuen und begutachten Frau Dr. Eickmeier, Frau Eggers und Herr Junghans als Lehrbeauftragte gutachtenbasierte Abschlussarbeiten von Studierenden des Masters Rechtspsychologie der Universität Bonn.
Föderative Weiterbildung Rechtspsychologie BDP/DGPs / Gutachtensupervision:
Herr Junghans ist als Dozent der Deutschen Psychologen Akademie tätig. Dort lehrt er die Grundlagenveranstaltung zur Kindeswohlgefährdung sowie ein Fallseminar. Zudem ist er Prüfer und Supervisor im Rahmen der Föderativen Weiterbildung in Rechtspsychologie und bietet externe Beratungen und Supervisionen von familienrechtspsychologischen und aussagepsychologischen Begutachtungen an.
Frau Eggers ist ebenfalls als Supervisorin tätig und leitet Fachteams im Rahmen der Förderativen Weiterbildung in Rechtspsychologie.
Aus- und Weiterbildung von Verfahrensbeiständen, Gutachtern und weiteren familienrechtlichen Fachkräften:
Frau Dr. Eickmeier und Herr Junghans sind als Dozenten des Weinsberger Forums sowie als Referenten in verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen für die genannten Berufsgruppen tätig.
Referententätigkeit:
Wir bieten Schulungen und Weiterbildungen für RichterInnen, Rechtsanwälte, JugendamtsmitarbeiterInnen, PolizistInnen sowie weitere interessierte Fachpersonen an. Angebotene Themenschwerpunkte sind u. a. Gesprächsführung mit Kindern, Ablärung von Kindeswohlgefährdungen sowie bindungstheoretische Themen.
Praktikumsangebote:
Uns ist die Förderung von gut ausgebildetem Nachwuchs wichtig. Daher ermöglichen wir regelmäßig PraktikantInnen einen Einblick in die Arbeit rechtspsychologischer Sachverständiger. Aufgrund begrenzter Kapazitäten und des benötigten Vorwissens bitten wir ausschließlich um Anfragen von Masterstudierenden. Aktuelle Kapazitäten sind ggf. auch bei den jeweiligen Standorten aufgeführt.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.