Auf den folgenden Seiten stellen wir uns und unseren Praxiszusammenschluss für rechtspsychologische Begutachtung vor. Alle Sachverständigen sind mindestens Fachpsychologen für Rechtspsychologie und/oder haben einen Master in Rechtspsychologie. Wir organisieren regelmäßige Intervisionstreffen und profitieren von gegenseitigem Austausch sowie Supervision zur Qualitätssicherung.