Auf den folgenden Seiten stellen wir unsere Praxiskooperation für rechtspsychologische Begutachtung vor. Alle Sachverständigen sind mindestens Fachpsychologen für Rechtspsychologie und/oder haben einen Master in Rechtspsychologie. Wir organisieren regelmäßige Intervisionstreffen und profitieren von gegenseitigem Austausch sowie Supervision zur Qualitätssicherung.
Dipl.-Psych.
M.Sc. Psych. und Rechtspsych.
M.Sc. Rechtspsych.